Was bedeuten die neuen Regularien Für Den Eigenverbrauch?

Das neue Energiegesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft und die dazugehörigen Verordnungen sind veröffentlicht worden. Der Eigenverbrauch wird gestärkt und beinhaltet wichtige Änderungen bezüglich indirektem Marktzugang und Messwesen. Generell lässt sich das Thema Eigenverbrauch für alle Beteiligten in die folgenden 3 Schritte aufteilen:

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Am Anfang steht die Analyse des Vorhabens Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) . Damit sich eine EVG zusammenschliessen kann, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien: Die Liegenschaften der Eigentümer müssen sich auf zusammenhängenden Grundstücken befinden. Die Produktionsleistung muss mindestens bei 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses liegen und das Verteilnetz darf beim Stromfluss von der Erzeugung zu den Verbrauchern nicht benutzt werden. Die EVG wird vom VNB mit einem Zählpunkt abgerechnet. 

Die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchsgemeinschaften hängt an mehreren Faktoren:

  • Anlagenkosten (PV-Anlage, optional Batterie) inkl. Förderungen

  • Strombezugskosten: Energie + Netznutzung + Abgaben

  • Rückspeisetarif für Produzent

  • Mess- und Vertragsumstellungskosten

  • spezielle Netznutzungstarife für EVG (z.B. mit Leistungskomponente)

  • Betriebskosten der EVG

Die Analyse der Wirtschaftlichkeit kann von der EVG, dem Versorger oder spezialisierten Dienstleistern vorgenommen werden. Wenn die Analyse positiv ausfällt, geht es zur Gründung der EVG. Hier kann wieder auf das Know-how der oben genannten Anbieter zurückgegriffen werden. Es werden Verträge für das Innenverhältnis der EVG, sowie zwischen EVG und Verteilnetzbetreiber (VNB) benötigt. Bei einem Neubau müssen Komponenten beschafft und installiert werden. Es muss geklärt werden, wer für die Messung und Abrechnung der EVG verantwortlich ist.

Wenn die EVG im Betrieb ist, müssen die Kunden-Prozesse Messen / Abrechnen turnusmässig durchgeführt werden. Die Anlage muss gewartet werden (beim Einsatz von Speichern zusätzlich optimiert werden). Den Kunden sollte eine geeignete Visualisierung angeboten werden, da der Eigenverbrauch stark mit dem Wunsch der Kunden nach Autarkie und Eigenversorgung verbunden ist.

In der Einleitung wurde auf die indirekte Marktöffnung hingewiesen: Bei einem Verbrauch >100 MWh/Jahr kann die EVG vom Marktzugang profitieren.

Das Thema Eigenverbrauch wird aufgrund der Neuerungen an Dynamik zunehmen. Es gibt viele Prozesse bei denen Dienstleistungen offeriert werden können. Es werden neue Anbieter eintreten und Immobilieneigentümer und -verwaltungen werden sich das Thema genauer anschauen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Eigenverbrauch? Wir helfen Ihnen für die anstehenden Änderungen rechtzeitig fit zu sein! Kontakt